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Informatives
Allgemeines
Zwei Aspekte prägen die Wertbeständigkeit Ihrer Immobilie: Die Qualität
des Objektes und die Sicherheit für das von Ihnen investierte Kapital.
Diese zentralen Bereiche einer Immobilieninvestition können durch unser
vorliegendes Konzept für den Anleger abgedeckt werden.
Werthaltigkeit der Immobilie
Der Wert einer Immobilie wird auch durch andere Punkte bestimmt.
- die Lage
- die Bauqualität
- die tatsächlich erzielbaren Mieteinnahmen
- die Ausstattung
- die zu erwartende Wertsteigerung
Wohnungseigentum
Das Wohnungs-/ Teileigentum findet seine Grundlage im Wohnungseigentumsgesetz.
Im Zusammenhang mit der Teilungserklärung wird die Gemeinschaftsordnung
auf- gestellt, welche die erforder- lichen Regelungen über das Gemeinschaftseigentum
und das Sondereigentum zur ausschließ- lichen Nutzung trifft und ferner
Verhältnisse der Eigentümer untereinander regelt. So wird sichergestellt,
daß Sie für Ihre durch die Teilungserklärung gebildeten Miteigentumsanteile
ein eigenes Grundbuchblatt, auf dem auch Ihr Sondereigentum eingetragen wird,
erhalten. Damit verbunden sind sämtliche Vorteile der Grundbucheintragung,
insbesondere ist eine Haftungsbeschränkung auf Ihren Miteigentumsanteil
gegeben.
Rechtliche Sicherheit
Das Erfordernis der notariellen Mitwirkung bedeutet für Sie größtmögliche
Rechtssicherheit, objektive Aufklärung und Beratung, da der Notar verpflichtet
ist beide Seiten neutral zu beraten. Somit haben Sie Gewißheit, daß
alle Ihrem Schutz dienenden Bestimmungen beachtet werden.
Grundbuch
Die Grundbucheintragung bietet Klarheit hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse
und Belastungen der Immobilie. Der Inhalt des Grundbuches genießt Gutglaubensschutz(
§ 892 BGB).
Belastungen und Haftung
Im Grundbuch sind eventuell Belastungen eingetragen, die mit Zahlungen des
Kaufpreises gelöscht werden. Ihre Haftung ist auf die Eigentumswohnung
und auf die mit dieser Wohnung verbundenen Miteigentumsanteile am Grundbesitz
und am Gebäude begrenzt.
Vertragstexte
Die wesentlichen Verträge und Urkunden (Kaufvertrag, Teilungserklärung
und Baubeschreibung), die Sie abschließen bzw. anerkennen müssen,
werden Ihnen vor Vertragsabschluß als Muster zur Verfügung gestellt.
Fordern Sie diese direkt über unser Büro oder Ihren Vertriebsbeauftragten
an.
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