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Allgemeines

Zwei Aspekte prägen die Wertbeständigkeit Ihrer Immobilie: Die Qualität des Objektes und die Sicherheit für das von Ihnen investierte Kapital. Diese zentralen Bereiche einer Immobilieninvestition können durch unser vorliegendes Konzept für den Anleger abgedeckt werden.

Werthaltigkeit der Immobilie

Der Wert einer Immobilie wird auch durch andere Punkte bestimmt.

  • die Lage
  • die Bauqualität
  • die tatsächlich erzielbaren Mieteinnahmen
  • die Ausstattung
  • die zu erwartende Wertsteigerung


Wohnungseigentum

Das Wohnungs-/ Teileigentum findet seine Grundlage im Wohnungseigentumsgesetz.

Im Zusammenhang mit der Teilungserklärung wird die Gemeinschaftsordnung auf- gestellt, welche die erforder- lichen Regelungen über das Gemeinschaftseigentum und das Sondereigentum zur ausschließ- lichen Nutzung trifft und ferner Verhältnisse der Eigentümer untereinander regelt. So wird sichergestellt, daß Sie für Ihre durch die Teilungserklärung gebildeten Miteigentumsanteile ein eigenes Grundbuchblatt, auf dem auch Ihr Sondereigentum eingetragen wird, erhalten. Damit verbunden sind sämtliche Vorteile der Grundbucheintragung, insbesondere ist eine Haftungsbeschränkung auf Ihren Miteigentumsanteil gegeben.

Rechtliche Sicherheit

Das Erfordernis der notariellen Mitwirkung bedeutet für Sie größtmögliche Rechtssicherheit, objektive Aufklärung und Beratung, da der Notar verpflichtet ist beide Seiten neutral zu beraten. Somit haben Sie Gewißheit, daß alle Ihrem Schutz dienenden Bestimmungen beachtet werden.

Grundbuch

Die Grundbucheintragung bietet Klarheit hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und Belastungen der Immobilie. Der Inhalt des Grundbuches genießt Gutglaubensschutz( § 892 BGB).

Belastungen und Haftung

Im Grundbuch sind eventuell Belastungen eingetragen, die mit Zahlungen des Kaufpreises gelöscht werden. Ihre Haftung ist auf die Eigentumswohnung und auf die mit dieser Wohnung verbundenen Miteigentumsanteile am Grundbesitz und am Gebäude begrenzt.

Vertragstexte

Die wesentlichen Verträge und Urkunden (Kaufvertrag, Teilungserklärung und Baubeschreibung), die Sie abschließen bzw. anerkennen müssen, werden Ihnen vor Vertragsabschluß als Muster zur Verfügung gestellt.

Fordern Sie diese direkt über unser Büro oder Ihren Vertriebsbeauftragten an.

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