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Verwaltung und Instandhaltung

Um die Erwerber weitgehend von allen Problemen der Verwaltung des modernisierten Objektes freizustellen, werden diese Aufgaben von einer Verwaltungsgesellschaft übernommen. Im Verwaltervertrag wird die Haus- verwaltung beauftragt und verpflichtet, die Verwaltung des Objektes nach Baufertigstellung im Sinne des WEG durchzuführen.

Es wird empfohlen, nach Beendigung der Baumaßnahmen bzw. Abnahme eine Instandhaltungsrücklage zu bilden, die zur Erhaltung und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums dient. Die dazu erforderlichen Beträge werden vom Verwalter auf einem gesonderten Konto angesammelt. Über die endgültige Höhe der Instandhaltungsrücklage beschließt die Eigentümergemeinschaft.

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