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Hausverwaltung
Verwaltung und Instandhaltung
Um die Erwerber weitgehend von allen Problemen der Verwaltung des modernisierten
Objektes freizustellen, werden diese Aufgaben von einer Verwaltungsgesellschaft
übernommen. Im Verwaltervertrag wird die Haus- verwaltung beauftragt und
verpflichtet, die Verwaltung des Objektes nach Baufertigstellung im Sinne des
WEG durchzuführen.
Es wird empfohlen, nach Beendigung der Baumaßnahmen bzw. Abnahme eine
Instandhaltungsrücklage zu bilden, die zur Erhaltung und Pflege des gemeinschaftlichen
Eigentums dient. Die dazu erforderlichen Beträge werden vom Verwalter auf
einem gesonderten Konto angesammelt. Über die endgültige Höhe
der Instandhaltungsrücklage beschließt die Eigentümergemeinschaft.
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