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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
Mit der Verwendung des Angebotes der Fa. EcorentA Immobilien Vermögensanlagen Vermittlungs- und Vertriebs GmbH, nachstehend EcorentA genannt, erkennt der Empfänger/ Auftraggeber die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme mit uns, oder dem Eigentümer. Die Angaben unserer Angebote beruhen auf den uns erteilten Informationen. Die Angaben, welche nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden, erfolgen ohne jede Gewähr und Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten.

2. unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger/ Auftraggeber selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet einen Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

Der Empfänger/ Auftraggeber ist nicht berechtigt ohne Einschaltung der Fa. EcorentA Verbindungen zum Käufer/ Verkäufer herzustellen oder Innenbesichtigungen durchzuführen.

3. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Vermittlung der Fa. EcorentA als ursächlich für den Vertragsabschluß. Die Vorkenntnis eines durch uns angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht des Empfängers nicht aus. Sofern der Empfänger/ Auftraggeber nachweisen kann, daß die Tätigkeit der Fa. EcorentA nicht zum Vertragsabschluß geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz, der von der Fa. EcorentA erbrachten Aufwendungen.

4. Entstehung des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Auch bei telefonisch / mündlich bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird.

Entsprechendes gilt, wenn ein anderer, als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf oder umgekehrt bzw. Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung). Wird ein durch uns nachgewiesenes oder verkauftes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet innerhalb von fünf Jahren danach gekauft so ist hierfür die vereinbarte oder ortsübliche Provision abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision zu zahlen.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aufgelöst wird, oder aus anderen in einer Person liegenden Gründen rückgängig gemacht , bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Angebot oder Vertrag, vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen oder weitere Vereinbarungen, auch unabhängig vom ursprünglichen Angebot, zustande kommen.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Bundesbankdiskont fällig.

7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze für Nachweis und Vermittlung gelten als vereinbart, falls nicht andere Bedingungen im Angebot (Exposé) benannt, oder zwischen den Parteien vereinbart sind.

7.1 Kauf
Bei An - und Verkauf von Wohnungs-, Haus- und Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, vom Käufer 6%.

7.2 Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins 5%, mindestens jedoch einen Jahreserbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.

7.3 Vermietung und Verpachtung
Von Wohnraum 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter (Pächter) Von Gewerberäumen 3% der Kaltmiete der gesamten Vertragsdauer, mindestens jedoch 3 Monatskaltmieten zahlbar vom Mieter (Pächter) sofern nicht anders vereinbart.
Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich der Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter (Pächter) eine weitere Monatsmiete. Garagen, Park - Einstellplätze pauschal 256,00 EUR.

7.4 Sonstige
  • Veräußerung von Betrieben und Firmen 10 % des Kaufpreises
  • Finanzierung / Vermittlung 3% der Darlehenssumme
  • An - und Vorkaufsrecht berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert 1% vom Berechtigten
  • Die vorstehend genannten Provisionssätze gelten zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

    8. Tätigwerden für Dritte
    Wir sind uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich, oder unentgeltlich tätig zu werden.

    9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - sofern der Empfänger Vollkaufmann ist - Berlin. Auf das Verhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

    10. Sonstiges
    Die Firma EcorentA haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
    Vereinbarungen außerhalb dieser Bestimmungen sind nur wirk-sam, wenn sie schriftlich getroffen sind. Die teilweise Unwirk-samkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.

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