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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Angebote
Mit der Verwendung des Angebotes der Fa. EcorentA
Immobilien Vermögensanlagen Vermittlungs- und Vertriebs GmbH, nachstehend
EcorentA genannt, erkennt der Empfänger/
Auftraggeber die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung
des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme mit uns, oder dem Eigentümer.
Die Angaben unserer Angebote beruhen auf den uns erteilten Informationen. Die
Angaben, welche nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden, erfolgen ohne
jede Gewähr und Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf
bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten.
2. unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger/ Auftraggeber
selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne
unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet einen
Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen
wäre.
Der Empfänger/ Auftraggeber ist nicht berechtigt ohne
Einschaltung der Fa. EcorentA Verbindungen zum Käufer/
Verkäufer herzustellen oder Innenbesichtigungen durchzuführen.
3. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bekannt, hat er dies
unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen unter Beifügung
eines Nachweises mitzuteilen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt der
Nachweis und die Vermittlung der Fa. EcorentA
als ursächlich für den Vertragsabschluß. Die Vorkenntnis eines
durch uns angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht
des Empfängers nicht aus. Sofern der Empfänger/ Auftraggeber nachweisen
kann, daß die Tätigkeit der Fa. EcorentA
nicht zum Vertragsabschluß geführt hat, verpflichtet er sich zum
Ersatz, der von der Fa. EcorentA erbrachten Aufwendungen.
4.
Entstehung des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer
Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit.
Auch bei telefonisch / mündlich bekannt gegebenen Objekten entsteht ein
Maklervertrag mit Provisionspflicht. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn
der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder
der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes
Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird.
Entsprechendes gilt, wenn ein anderer, als der ursprünglich
vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt
Kauf oder umgekehrt bzw. Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung). Wird ein durch
uns nachgewiesenes oder verkauftes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet
innerhalb von fünf Jahren danach gekauft so ist hierfür die vereinbarte
oder ortsübliche Provision abzüglich der für den ersten Vertrag
gezahlten Provision zu zahlen.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag
durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dies gilt auch, wenn
der Vertrag aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts
aufgelöst wird, oder aus anderen in einer Person liegenden Gründen
rückgängig gemacht , bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag
erfolgreich angefochten, ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund
gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit einem ersten Angebot oder Vertrag, vertragliche Erweiterungen
und Ergänzungen oder weitere Vereinbarungen, auch unabhängig vom ursprünglichen
Angebot, zustande kommen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig.
Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden
Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über
dem Bundesbankdiskont fällig.
7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze für Nachweis und
Vermittlung gelten als vereinbart, falls nicht andere Bedingungen im Angebot
(Exposé) benannt, oder zwischen den Parteien vereinbart sind.
7.1 Kauf
Bei An - und Verkauf von Wohnungs-, Haus- und Grundbesitz errechnet von dem
erzielten Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen,
vom Käufer 6%.
7.2 Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die
Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins 5%, mindestens jedoch einen Jahreserbbauzins,
zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.
7.3 Vermietung und Verpachtung
Von Wohnraum 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter (Pächter) Von Gewerberäumen
3% der Kaltmiete der gesamten Vertragsdauer, mindestens jedoch 3 Monatskaltmieten
zahlbar vom Mieter (Pächter) sofern nicht anders vereinbart.
Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich der Fläche oder Laufzeit bzw.
bei Vormietvereinbarungen unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen
vom Mieter (Pächter) eine weitere Monatsmiete. Garagen, Park - Einstellplätze
pauschal 256,00 EUR.
7.4 Sonstige
Veräußerung von Betrieben und Firmen 10 % des Kaufpreises
Finanzierung / Vermittlung 3% der Darlehenssumme
An - und Vorkaufsrecht berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert 1% vom Berechtigten
Die vorstehend genannten Provisionssätze gelten zuzüglich
der gesetzlichen MwSt.
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragsteil
entgeltlich, oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - sofern der Empfänger Vollkaufmann
ist - Berlin. Auf das Verhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
10. Sonstiges
Die Firma EcorentA haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Vereinbarungen außerhalb dieser Bestimmungen sind nur wirk-sam, wenn sie
schriftlich getroffen sind. Die teilweise Unwirk-samkeit vertraglicher Bestimmungen
oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.
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